Wie sehen eigentlich Ihre Wünsche für die Zukunft aus?
Durch Bausparen können diese Wünsche realisierbar werden. Sie nutzen die Vorteile durch günstige und sichere Zinsen und haben ebenso Anspruch auf staatliche Förderungen!
Wenn Sie jetzt mit dem Bausparen beginnen, wird Ihr Guthaben in der Ansparphase attraktiv verzinst. Zusätzlich sichern Sie sich ein zinsgünstiges und stabiles Darlehn.
- Setzen Sie das angesparte Kapital flexibel ein: Ein Bausparvertrag kann nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden, sondern auch z.B. für Modernisierung und Sanierung, Hypothekenablösung, Grundstücks- und Erschließungskosten oder zur Auszahlung von Miterben einer Immobilie.
- Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen großen Topf. Daraus wird dann bei Bedarf das angesparte Eigenkapital und das Bauspardarlehn entnommen.
- Wenn das Mindestsparguthaben ca. 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht hat, kann der Bauherr über die gesamte Bausparsumme verfügen.
- Wenn man sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss man eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Bei Verzicht auf das Darlehen muss man die wohnwirtschaftliche Verwendung nur nachweisen, wenn die Bindungsfrist von 7 Jahren noch nicht abgelaufen ist und der Bausparer Prämien bekommen hat.
Bei Bausparverträgen, die ab 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gilt:
die Prämien gibt es nur noch bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung. Es sei denn, der Bausparer hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Und bei einem Bausparvertrag können Sie gleichzeitig zwei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage!
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen (VL) bekommen, können Sie trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Dabei muss der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag Ihres Gehaltes direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen.